Zuerst Integration.
Dann Einbürgerung.
Der Schweizer Pass ist kein Mitglieder-Ausweis für ein Fitness-Studio, den jeder bekommt, der ihn will!
Mit dem Schweizer Pass erwirbt man das höchste Gut in unserer direkten Demokratie, das Stimm- und Wahlrecht. Deshalb ist es wichtig, genau festzulegen, welche Voraussetzungen Ausländer erfüllen müssen, wenn sie sich einbürgern lassen wollen.
Zuerst muss ein Ausländer sich integriert haben und zeigen, dass er unsere Gesetze, unsere Demokratie, unsere Kultur und unsere Sitten kennt und respektiert und vor allem unsere Sprache spricht!
Also: Zuerst Integration,
dann die Einbürgerung!
Das ist doch klar!

Erklärvideo
Medienkonferenz vom 6. April
Warum NEIN zum zahnlosen Bürgerrecht in jeweils unter 40 Sekunden erklärt
Das neue Bürgerrechts-Gesetz verscherbelt den Schweizer Pass!
Das neue Bürgerrechts-Gesetz führt jedoch dazu, dass sich Ausländer einbürgern können, bevor sie integriert sind.
Wie das?
Die notwendigen minimalen Deutschkenntnisse sind im neuen Gesetz viel zu tief angesetzt. So kann jemand Schweizer werden, der kaum unsere Sprache spricht!
Die notwendige Aufenthaltsdauer in der Gemeinde ist viel zu kurz und muss länger als zwei Jahre dauern. Denn nur so kann beurteilt werden, ob jemand integriert ist.
Die Abklärungen zu Strafverfahren und die Anforderungen an Betreibungsregistereinträge und Mitwirkungspflichten müssen erhöht werden, damit wir keine Extremisten oder Nicht-Integrationswillige einbürgern.
Die Einbürgerung darf nicht gratis sein. Denn was nichts kostet, ist nichts wert! Deshalb müssen auch junge Ausländer etwas für die Einbürgerung zahlen!

Unsere Argumente
Das vorliegende kantonale Bürgerrechts-Gesetz (KBüG) ist vom Gedanken geprägt, dass eine frühe und schnelle Einbürgerung die Integration fördert. Die Einbürgerung wird dort als frühes Instrument der Integration betrachtet. Der gesunde Menschenverstand verlangt aber, dass nur, wer sich erfolgreich integriert hat, die Möglichkeit erhalten sollte, sich einbürgern zu lassen.
Für die SVP des Kantons Zürich ist sonnenklar, dass die Verleihung des Zürcher Bürgerrechts der Abschluss einer erfolgreichen Assimilation und Integration ist, nicht der Anfang. Wichtig: Wir sind nicht gegen Einbürgerung, sondern für korrekte Einbürgerung zum richtigen Zeitpunkt.
2. Deutschkenntnisse
Die Integration einer Person erfolgt in erster Linie über die Sprache. Gute Deutschkenntnisse gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung. Gemäss Bundesvorgabe wird beim Sprechen das Niveau B1 und beim Schreiben das Niveau A2 verlangt. Reicht dies aus, um sich in einem Land niederzulassen und sich am gesellschaftlichen und politischen Leben zu beteiligen? Klar nein.
4. Mitwirkungspflicht
Aus Erfahrung weiss man, dass Bewerberinnen und Bewerber bei Einbürgerungsgesuchen immer mal wieder bestimmte unverzichtbare Unterlagen nicht beibringen. Die fristgerechte Mitwirkung im Verfahren ist wesentlich. Es muss möglich sein, auf ein Einbürgerungsgesuch nicht einzutreten, oder es zu sistieren oder abzulehnen, falls Mitwirkungspflichten verletzt werden. Die SVP fordert deshalb, dass eine Mitwirkungspflicht explizit im Bürgerrechts-Gesetz erwähnt wird und zwar wie folgt:
5. Erhöhung von Ordnung und Sicherheit
Die SVP fordert, dass die zuständige Gemeinde berechtigt ist, bei der Gemeinde- oder der Kantonspolizei zusätzliche Auskünfte einzuholen. Für die SVP ist klar: Keine Einbürgerung von Straftätern.
Während im Auszug für Privatpersonen z.B. bedingte Strafen entfernt werden, wenn der Verurteilte sich bis zum Ablauf der Probezeit bewährt hat, bleiben sie im Strafregister wenigstens zehn Jahre enthalten. Die Beachtung des Vorlebens eines Täters ist mindestens so wichtig wie das Interesse an seiner Resozialisierung. Kriminelle sollen nach Auffassung der SVP überhaupt nicht eingebürgert werden können.
6. Gebühren
Der Gratispass ist für die SVP nicht akzeptabel. Weder eine Halbierung der Gebühr für Unter-25-Jährige noch ein vollständiger Verzicht auf die Gebühr bei Unter-20-Jährigen. Der vollständige Verzicht auf Gebühren ist ein komplett falsches Signal, nämlich, dass die Einbürgerung in unserem Kanton nichts wert ist.
Ein gebührenfreies Einbürgerungsverfahren bedeutet, dass die Steuerzahler die Kosten für den Verwaltungsakt zahlen müssen, dies anstelle der neu Eingebürgerten. Die SVP ist deshalb auch ganz klar der Meinung, dass gar keine Gebührenerlasse gewährt werden sollen.
Unsere Forderungen für eine sinnvolle Einbürgerung
Kriterium | Gesetzesvorlage | Forderung SVP |
---|---|---|
Aufenthaltsdauer | 2 Jahre | 4 Jahre |
Sprachkenntnisse | mündlich B1, schriftlich A2 | mündlich B2, schriftlich B1 |
Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen | sauberes Betreibungsregister 5 Jahre | sauberes Betreibungsregister 10 Jahre, ebenso keine Sozialhilfe 10 Jahre |
Mitwirkungspflicht | ohne Konsequenzen | explizit erwähnt, so dass bei Säumnis eine Ablehnung möglich ist |
Erhöhung von Ordnung und Sicherheit | Bundesstrafregistreauszug reicht | Gemeinde- und Kantonspolizei kann Auskunft geben, Bundesstrafregisterauszug alleine reicht nicht |
Gebühren | für U20: gratis, für U25: halbe Gebühren |
für alle kostenpflichtig |
Freipass für Alle? Nein zum Bürgerrechts-Gesetz!
Der Gesetzesentwurf setzt aus SVP-Sicht insgesamt ein falsches und verantwortungsloses Signal, nämlich dass unser Bürgerrecht im Vorbeigehen erworben werden kann und nichts wert ist. Dies ist inakzeptabel für die SVP des Kantons Zürich.
Deshalb am 15. Mai 2022 NEIN
Treten Sie jetzt dem Komitee bei!
Sicherheit statt teure Experimente – So stimmen Sie am 15. Mai richtig ab:

Mit einer Spende auf CH21 0070 0114 8037 2609 2 – SVP Kanton Zürich, 8600 Dübendorf unterstützen Sie unseren Abstimmungskampf für mehr Sicherheit im Kanton Zürich. Wir danken Ihnen für Ihre tatkräftige Unterstützung.
SVP Kanton Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, svp-zuerich.ch